Korneuburg: 3 .Prozesstag und Urteilsverkündung zum Mord an Florian
Korneuburg: 3 .Prozesstag und Urteilsverkündung zum Mord an Florian
Urteil:
Schuldig: 8 Monate, auf drei Jahre Bewährung.
Der Schrecken kann nicht widerlegt werden, deswegen wird im Zweifel geglaubt. Der Angeklagte war nach mehreren Gutachten fähig, dass er seinen Job ordentlich ausführen hätte können. Sein Geständnis wirkt mildernd, genau so wie sein Lebenslauf. Erschwerend sind einige Sorgsamkeitverstöße.
Im Zweifel, dass er nicht ernsthaft den Tod von Florian wollte.
Er hofft auf jeden Fall, dass der Angeklagte nicht mehr seine Waffe zurückbekommt, deswegen schickt er sie auch der Behörde und gibt sie ihm nicht zurück.
Urteil nicht Rechtskräftig. 3 Tage Bedenkzeit
Zusammenfassung des ganzen 3. Prozesses (Kurzfassung Tag 1&2: http://at.indymedia.org/node/17638 )
Beklagte K. wird als erster ein vernommen und macht ein Geständnis. Er hat den Strafantrag noch einmal durchgelesen und hat erkannt, dass er über reagiert hat in der Situation. Das ist nun auch ein Milderungsgrund beim Urteil.
Danach wurden noch Zeugen ein vernommen:
Sanitäter bzw. die Sanitäterin
Es wurde ein Notarztwagen angefordert, der aber zu dem Zeitpunkt schon im Einsatz war. Deswegen haben sie als „Reserve“ ausrücken müssen. Florian hat sich noch bewegt, war aber nicht mehr ansprechbar. Roland war bei Bewusstsein und ansprechbar. Hat in seiner Aussage am ersten Prozesstag ja auch Ausgesagt, dass er Florian wimmern gehört hat.
Sie wurden gemeinsam in einen Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht.
Florian starb um 04:23, Roland wurde operiert (und wurde um ca. 09:00 früh das erste Mal verhört; Das Verhör musst einmal kurz abgebrochen werden , weil er eine neue Infusion angehängt bekam).
„Tatortsgruppe“
Es kam immer wieder die Frage, ab wann sie gewusst haben, wer auf wen und wann geschossen hat. Einer der „Truppe“ hat darauf geantwortet, dass er immer noch nicht weiß, wer welchen Schuss abgeben hat.
(Da hätte er sich vielleicht mal erkundigen sollen, zu was für einen Prozess er da geladen wurde....)
Ein anderer erzählt ewig lang was Florian nicht schon alles angestellt hat in seinem kurzen Leben. Ungefähr 15 Fälle, von Sachbeschädigung, Diebstahl, Körperverletzung etc.
Der Richter unterbricht ihn und fragt ihn, woher er diese Informationen hat, denn Florians-Akt den er angefordert und bekommen hat umfasst nur 3 Amtshandlungen. Davon ist eines die Sachbeschädigung – ihm fingen Pommes in der Pfanne zum brennen an -, andere Körperverletzung - wo er geschlagen wurde. Das kann sich der Kiebara auch nicht erklären, bleibt aber bei seinen bis zu 15 Amtshandlungen.
Chef von Kremsner – Kiebara Stelle
erzählt wie toll der Angeklagte nicht sei. Ein super Kollege, macht korrekt seinen Dienst... will nur zeigen, dass er nicht so wie in den Medien der „Rambo“ ist bzw. sich so verhält.
Bemerkung des Richters:
„Kann nicht jeden laden, der ihn nicht als Rambo kennt.“
„Schweisst schon zusammen wenn man Dienst zusammen macht....“
Kollege (der auch Schießtraining macht)
Es wird ganz genau festgehalten, wie viele Patronen verschossen werden, mit welcher Hand geschossen wird, aber nach Nachfragen des Richters kommt heraus, dass die Trefferquote nicht festgehalten wird. Wenn wer besonders schlecht ist, bekommt er bzw. sie in ein „Sonderprogramm“ und muss üben. Richter: „ Und dann wird ihnen hoffentlich mal die Waffe weggenommen?!“
Das kann der Kollege nicht bestätigen.
Falls der Angeklagte in 2 Meter Entfernung einen halben Meter daneben geschossen hätte, wäre er in so ein „Sonderprogramm“ gekommen. Ist er aber nie, also muss er ausreichend gut schießen können.
Lehrerin von Florian
Nicht als aggressiv, sondern als einen, der nicht wirklich Respekt hatte, würde sie ihn bezeichnen. Sonst hatte in der Schule Schulhof - Raufereien. Er wurde auch von der Schule suspendiert. In seiner Schule ist das nur durch „Gefahr in Vollzug“ möglich. Florian wurde aber suspendiert, weil er wieder einmal ein Kapperl trug – obwohl er das nicht darf. Das hat die Direktorin (oder Direktor?) anscheinend sehr verärgert.
Sonst hat er Lehrer_innen mit dem Handy gefilmt.
Richter: „Kaperl tragen war also das Aufregendste?“
„Lehrer haben also Angst gehabt gefilmt zu werden?“
„Es ist schon ein Unterschied etwas auf YouTube zu stellen, oder eine Waffe mit zu nehmen.“
Dann kamen die Schlussplädoyers.
Die Staatsanwältin wirkte mehr als eine schlechte Verteidigerin, als Anklägerin.
Die 2 Vertreterinnen von Florians Familie, und von Roland und seiner Familie kamen meiner Meinung nach schon mehr auf den Punkt.
Vertreterin von Florians Familie
Der Angeklagte hat mehrmals seine Aussagen geändert, sogar jetzt während des Verfahren ist er drauf gekommen, dass er doch schuldig ist.
Bezeichnet sie sogar als „dreiste und immer neue Lügen“. Und auch die Angst und Schrecken, die der Angeklagte angeblich hatte, hatte nach allem was wir gehört haben sicher Florian, aber nicht der Angeklagte.
Auch, dass es dem Angeklagten und seiner Kollegin zu schlecht für ein Einvernehmen ging ist unglaubwürdig:
-
es ging ihnen gut genug, sich noch am selben Tag wegen einen Anwalt ab zu sprechen
-
nach drei Tagen bei dem ersten Einvernehmen brechen beide gleichzeitig bei den wichtigen Stelle ab
Somit hatten sie Zeit Ermittlungsergebnisse ab zu warten.
Auch gab es bis zum 10.8 keinen zuständigen Staatsanwalt_in. Wäre nicht so schlampig und ungenau von Seiten der Staatsanwältin gearbeitet worden, sonder professionell, dann wäre hier heute eine andere Straftat verhandelt worden.
Vertreterin von Roland und seiner Familie
Im großen und ganzen ähnlich wie die Vertreterin von Florians Familie. Dann macht sie einen kurzen Schwenk und sagt, dass die Polizei als Institution nicht am Pranger steht. Die Polizei ist wichtig und macht einen guten und wichtigen Job. Die die aber ihren Job nicht richtig und gut machen, dürfen nicht von der Rechtsordnung geschützt werden. Dabei verurteilt sie den Kommentar der nach einem Todesschuss auf der Autobahn in Niederösterreich kam: „Wer sich bei uns etwas zum schulden kommen lasst muss mit dem Schlimmsten rechnen“.
Auch haben sich der Polizist und die Polizisten zu viele Fehler erlaubt:
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nicht nach Verstärkung gefragt
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Einbruchsspuren übersehen
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kein Licht angedreht
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sich getrennt
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der Angeklagte gibt mehrmals an mit den Gedanken schon draussen gewesen zu sein
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der Angeklagte gibt einen lebensgefährlichen Warnschuss ab
Es sollte kein Urteil zu Fahrlässigkeit geben, sie ist sich aber dessen bewusst, dass es nichts anderes geben wird.
Verteidiger
Der wirkliche Verteidiger gab im großen und ganzen der schlechten Ausbildung die Schuld. Ausserdem betonte er, was Florian für ein Verbrecher war und es quasi seine Schuld war erschossen zu werden, weil er dort einbrechen war. Der Angeklagte hat nur seinen Job gemacht. Spricht auch etwas von Grundrechten, und dass jeder Beschuldigte ein faires Verfahren bekommen muss, und es sein/ihr Grundrecht ist zu entscheiden ob und wann er/sie eine Aussage macht. Das ist sonst eine Aberkennung der Grundrechte. Er will strenge und Fairness vom Richter.
Der Beklagte
„Es tut mir Leid, dass das Vorgefallen ist.“
Urteilsverkündung
Schuldig: 8 Monate, auf drei Jahre Bewährung.
Der Schrecken kann nicht widerlegt werden, deswegen wird im Zweifel geglaubt. Der Angeklagte war nach mehreren Gutachten fähig, dass er seinen Job ordentlich ausführen hätte können. Sein Geständnis wirkt mildernd, genau so wie sein Lebenslauf. Erschwerend sind einige Sorgsamkeitverstöße.
Im Zweifel, dass er nicht ernsthaft den Tod von Florian wollte.
Er hofft auf jeden Fall, dass der Angeklagte nicht mehr seine Waffe zurückbekommt, deswegen schickt er sie auch der Behörde und gibt sie ihm nicht zurück.
Urteil nicht Rechtskräftig. 3 Tage Bedenkzeit
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Ergänzungen
Medien: http://derstandard.at
Medien:
http://derstandard.at/1268382621839/Mildes-Urteil-zu-Krems-Acht-Monate-b...
http://derstandard.at/1268402698026/Mildes-Urteil-nach-dem-spaeten-Schul...