Demonstrationsfreiheit wird von Wiener Behörden mit Füßen getreten

gepostet am 2. Oktober 2009 - 11:37 von gaj

Grünalternative Jugend Wien: Demonstrationsfreiheit wird von Wiener Behörden mit Füßen getreten
Utl.: GAJ: Solidarität mit der AktivistInnen der Beograd Pride Parade! =

Wien (OTS) - Kritik an der Untersagung einer
Solidaritäts-Demonstration am vergangenen Mittwoch kommt von der
Grünen Jugend Wien. Am Mittwoch wurde von der Wiener Polizei eine
rechtzeitig angemeldete politische Demonstration mit aus mehr als
fadenscheinigen Gründen untersagt.Die Demonstration hätte unter dem
Motto: Solidarität mit der Beograd Gay-Pride Parade" stattfinden
sollen.

"Die Versammlungsfreiheit ist eines der wichtigsten Merkmale einer
Demokratie, und ist daher auch verfassungsrechtlich geschützt!"
erklärt die GAJ Wien. "Wer Demos aus fadenscheinigen Gründen
untersagt, handelt gegen die Verfassung und gegen die Demokratie!"
Die Begründung, dass dabei der Straßenverkehr gestört würde ist
rechtlich nicht haltbar, denn die Versammlungsfreiheit steht im
Verfassungsrang und damit über der STVO.

"In letzter Zeit wurden immer wieder politische Kundgebungen aus
absurden Gründen untersagt- und damit die freie Meinungsäußerung
beeinträchtigt!" erklärt die GAJ Wien weiter.

Besonders fragwürdig ist auch die Untersagung einer Kundgebung die
sich mit homo/les/bi/trans- AktivistInnen solidarisiert, deren
Kundgebung in Belgrad untersagt wurde. "Solidarität mit queer-
AktivistInnen ist in Wien scheinbar nicht erwünscht- das riecht nach
Homo- & Transphobie!" ist die GAJ Wien empört. Die GAJ Wien wird die
Untersagung beeinspruchen.

Ergänzungen

untersagung - GA

es wäre doch für die ga einfach, diesen verstoß gegen die verfaßung einzuklagen. einfache anmelderInnen habens da etwas schwerer, da so ein prozess unter umständen jahre lang dauert. abe eine partei sollte es auch dann noch geben und die polizei glaubt eben, daß wiebisher niemand das einklagt und somit gibt es keinen gerichtbeschluß gegen die undemokratische vorgangsweise der polizei.

für die fisch

ja, natürlich, wäre es vielleicht sinnvoll, da mal wieder durch die instanzen zu gehen. viel braucht man sich da aber nicht erhoffen.
weil: was nützt es dir, wenn du zwei jahre später erfährst, daß du hättest demonstrieren dürfen? nachdem es hier nicht um materielle werte geht, kannst nicht mal schadensersatz einfordern.
und wenn man dann halt ein bisserl judikatur hat, ist das der polizei wurscht und du kannst dann wieder klagen...

eine frage an die GAJ: WO wolltet ihr eure kundgebung/demo abhalten?

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