Polizei ist §278a StGB
gepostet am 5. Juni 2009 - 17:18
von
Heiliger Anonymous
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Absurditätsschallmauer durchbrochen: Polizei ist §278a StGB Beschreibung des Links:
Die virale Eigenschaft des §278a StGB trifft alle, auch die werten Ordnungshüter_innen.




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