... von der lediglich Menschen betroffen sind, die sich ohne österreichische StaatsbürgerInnenschaft im Bundesgebiet aufhalten. Für Menschen mit österreichischem Pass gibt es diese Form des Freiheitsentzuges nicht. Die Schubhaft gilt nicht als Strafhaft, sondern als Sicherungsmaßnahme. Der Haftverhängung liegen keine strafbaren Handlungen zu Grunde.
Trotz "Betreuung" durch sog. Menschenrechtsorganisationen im Auftrag des Innenministeriums werden Schubhäftlinge in der Praxis nur unzureichend über den Grund ihrer Festnahme informiert, oft mangelt es an Übersetzungen. Die Gefangenen erhalten weder Rechtsberatung noch Rechtsbeistand. Statt dessen wird ihnen die Beratung zur "freiwilligen Rückkehr" nahe gelegt. Ohne Kontakt nach außen haben sie so gut wie keine Möglichkeit, gegen den Freiheitsentzug Rechtsmittel einzulegen.
Die Isolation durchbrechen!
Die Unwissenheit über die Dauer der Anhaltung (bis zu 10 Monate!) und die prekären Zustände in den Polizeianhaltezentren (PAZ) führen zu einer hohen psychischen Belastung. Durch die Ausweglosigkeit der Situation stehen Selbstverstümmelungen, Verschlucken gefährlicher Gegenstände, Hungerstreiks und Suizidversuche an der Tagesordnung. Diese Widerstandsformen sind für viele die einzige Möglichkeit, aus der Schubhaft entlassen zu werden. Diesen Widerstand versuchen die Behörden u.a. mit Einzelhaft und Androhung von Zwangsernährung zu brechen. Eine Möglichkeit diese Isolation zu durchbrechen ist, Menschen in Schubhaft zu besuchen.
Die Schubhaft wird in Polizeianhaltezentren vollzogen. Schubhäftlinge haben das Recht, einmal pro Woche Besuch zu den Besuchszeiten zu empfangen, es ist daher gut, sich mit möglichen anderen BesucherInnen (FreundInnen und/oder Verwandten) abzusprechen. Notwendig um jemanden zu besuchen ist den Namen und das Geburtsdatum des/r Gefangenen zu wissen! BesucherInnen müssen sich mit einem gültigen Lichtbildausweis ausweisen können. Wäsche, Hygieneartikel und Geld können mitgebracht werden. Kontaktmöglichkeiten zu Beratungsstellen, die Schubhäftlinge betreuen, finden sich auf deserteursberatung.at.

Die Zustände verbessern?
Seit 1998 werden vom Innenministerium NGOs mit der sozialen und humanitären Betreuung von Schubhäftlingen beauftragt. Die anhaltende Kritik internationaler Menschenrechtsorganisationen an den katastrophalen Zuständen in österreichischen Abschiebegefängnissen und die massenhaften Hungerstreiks von Schubhäftlingen führten zur Einführung dieser Einrichtung. Die Aufgaben der Schubhaftbetreuung reichen von der materiellen und sozialen Grundversorgung über psychologische Betreuung und Intervention in Krisenfällen bis hin zur Rückkehrberatung. Rechtliche Hilfestellung, wie die Einleitung von Verfahrensschritten, ist in den Verträgen mit dem BMI ausdrücklich untersagt!
Stattdessen gehört die Vorbereitung auf Abschiebungen zu den Aufgaben der SchubhaftbetreuerInnen und eine generelle Schweigepflicht zu ihren Verpflichtungen. "Präventive Maßnahmen" sollen Konfliktpotentiale möglichst klein halten. So kann die unmittelbare Situation von Schubhäftlingen zwar oft verbessert, die Institution Schubhaft als ganzes aber nicht in Frage gestellt (geschweige denn bekämpft) werden. Die Schubhaftbetreuung soll zwar das Schlimmste verhindern, trägt so aber dazu bei, eine routinemäßige Durchführung fremdenpolizeilicher Zwangsmaßnahmen sicherzustellen.
Nein zu "freiwilligen" Zwangsmaßnahmen
Seit einiger Zeit wird, ebenfalls im Auftrag des Innenministeriums, im Rahmen des Asylverfahrens eine Rückkehrberatung durchgeführt. Diese soll, vor dem Hintergrund der Illegalisierung und Festhaltung in Abschiebelagern, Flüchtlinge zu einer "freiwilligen" Rückkehr in ihre Herkunftsländer bewegen. Dieses "Angebot" mag in einzelnen Fällen zwar durchaus hilfreich sein, von Freiwilligkeit kann angesichts drohender Zwangsernährung und anderer Disziplinierungsmaßnahmen aber keine Rede sein: Jenen, die nicht innerhalb von 30 Tagen der Aufforderung zur "freiwilligen" Rückkehr nachkommen, denen droht die zwangsweise Abschiebung. Dazu kommt, dass neben Einrichtungen wie der Caritas profitorientierte Dienstleistungsunternehmen wie European Homecare oder regierungsnahen Organisationen wie "Menschenrechte Österreich" mit der Durchführung der Rückkehrberatung beauftragt worden sind.
Den wahren Zweck der Rückkehrberatung offenbart eine im November 2002 öffentlich gewordene interne Mitteilung des BMI an European Homecare, aus der hervor geht, dass es nicht schaden würde, "wenn bei den Beratenen der Eindruck eines zügig abgewickelten Asylverfahrens entstünde, an dessen Ende (erwartungsgemäß eine rechtskräftige Antragsabweisung) die entsprechenden fremdenrechtlichen Verfügungen bzw. Zwangsmaßnahmen stehen." Ziel ist also eine möglichst effiziente Reduzierung der Zahl der in Bundesbetreuung (oder Anhaltezentren) untergebrachten Menschen.

Die einzige Alternative: Weg mit der Schubhaft!
Die drastischen Auswirkungen durch den Vollzug von Schubhaft sind ebenso bekannt, wie die auf der Tagesordnung stehenden systematischen Misshandlungen durch die Polizei. Durch die Ausweglosigkeit der Situation sind Selbstmordversuche, Selbstverstümmelungen oder Hungerstreiks für viele die einzige Chance, der Schubhaft zu entkommen oder auf die Brisanz der eigenen Situation aufmerksam zu machen. Vor allem bei akut drohender Abschiebung ist Hungerstreik die einzige Möglichkeit. Als Reaktion auf die Proteste von Schubhäftlingen reagierten die Behörden in Österreich mit der Androhung von Zwangsernährung. Diese zeigt zwar nicht die "erhoffte abschreckende Wirkung", führt aber zu einer weiteren Verschärfung der Haftsituation.
Auf EU-Ebene wird noch einen Schritt weiter gegangen: Mit der sogenannten Rückführungsrichtlinie der EU wurde als zulässiger Rahmen die Dauer der Internierung für MigrantInnen und Flüchtlinge auf bis zu 18 Monate erhöht. Inwiefern sich diese Richtlinie in der nationalen Gesetzgebung Österreichs widerspiegeln wird, ist abzuwarten. Angesichts der Verschärfungen der vergangenen Jahre ist von einem weiteren "Trend" in diese Richtung auszugehen. Um wo wichtiger werden konkrete Forderungen und Ziele:

Differenzierende Instrumente wie Schubhaft und Abschiebung, rassistische Gesetze und Praxen können nicht verbessert, sondern nur verhindert und abgeschafft werden. Sie sorgen dafür, dass Menschen rassistisch ausgegrenzt werden und andere davon profitieren. Rassismus liegt ihnen existenziell zu Grunde. Abschiebungen unmöglich zu machen und MigrantInnen aktiv zu unterstützen, ist praktische Solidarität und ziviler Ungehorsam gegen institutionalisierte Rassismen.
Eine Voraussetzung für eine Welt ohne Rassismus und Sexismus sind gleiche politische und soziale Rechte und Privilegien - unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, sozialem Status, Alter, sexueller Orientierung und Geschlecht.
Für die Freiheit der Bewegung und des Bleibens!
Mehr gegen die Schubhaft:


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