Die repressiven Änderungen im Zuge der Asyl- und Fremdenrechtsnovelle sind in Österreich ja mittlerweile bekannt. Ihre Auswirkungen jedoch noch nicht abzuschätzen. Doch sollte darauf hingewiesen werden, dass sich diese rassistischen Änderungen im europäischen Kontext bewegen, wie das Zuwanderungsgesetzt in Deutschland oder der Asylum & Immigration Act in den UK zeigen.
Am 1. Jänner 2005 ist in Deutschland das Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Laut Pro Asyl heißt es für die Betroffenen,
"dass sie nach wie vor keine sichere Perspektive im Deutschland haben und selbst nach zehn und mehr Jahren Aufenthalt mit ihrer Abschiebung rechnen müssen. Selbst hier aufgewachsene Jugendliche und junge Erwachsene werden rigoros abgeschoben." (siehe
Presseerklärung vom 29. Dezember 2005)
Nun hat die deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Zuwanderungsgesetz ein Jahr nach In-Kraft-Treten zum zweiten Mal geändert werden soll. Notwendig ist eine Gesetzesänderung, um den europarechtlichen Verpflichtungen aus elf EU-Richtlinien nachzukommen. Insgesamt drängt sich der Eindruck auf, dass die Bundesregierung die Richtlinienumsetzung zum Anlass nimmt, das Asyl- und Aufenthaltsrecht weiter zu verschärfen.
Pro Asyl fasst die Änderungen durch den neuen Gesetzesvorschlag folgendermaßen zusammen:
- Familienfeindliche Regelungen: Der Ehegattennachzug soll weitgehend beschränkt werden. Damit wird das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Achtung des Familienlebens verletzt.
- Verschärfte Abschottung: Flüchtlingen droht künftig die grenznahe regelmäßig Inhaftierung. Zurückweisungen an der Grenze sollen auf Verdacht erfolgen.
- Lückenhafte Richtlinienumsetzung: Der Gesetzentwurf ist lückenhaft, wenn es darum geht, EU-Vorgaben für den Flüchtlingsschutz und andere menschenrechtliche Schutzstandards umzusetzen.
- Mängel im Zuwanderungsgesetz nicht behoben: Nach einem Jahr Praxiserfahrung hat sich das neue Gesetz als untauglich erwiesen, den Missstand der Kettenduldungen zu beseitigen. Die Ausländerbehörden wenden das Gesetz so restriktiv an, dass nur wenige Dauergeduldete eine Chance haben ein Aufenthaltsrecht zu bekommen. Hier besteht Nachbesserungsbedarf: die humanitären Regelungen müssen verbessert werden, um künftig Kettenduldungen zu vermeiden. Eine Bleiberechtsregelung ist nötig, um die vielen Altfälle unbürokratisch zu lösen.
Die betreffenden Gesetzestxte und EU-Richtlinien finden sich auf
proasyl.de, weitere Informationen zum Zuwanderungsgesetz u.a. auf
aktivgegenabschiebung.de,
wikipedia und
migrationsrecht.net.
Auch in Großbritannien wurden die Gesetze in den letzten Jahren mehr und mehr verschärft. Ähnlich wie in Österreich wird das Familienleben zwischen EU-BürgerInnen und Angehörigen aus sogennannten Drittstaaten (keine EU-Mitglieder, Anm.) massiv eingeschränkt. So berichtete das
Institute for Race Relation (IRR):
"Sham marriage law challenged in the court
The Joint Council for the Welfare of Immigrants has challenged the Home Office's law on 'sham' marriages as being discriminatory. The law states that people born outside of the EU must seek special permission from the Home Office to marry in the UK."
Neben dieser Restriktion läuft auch in GB vieles auf mehr Internierung und Deportationen hinaus. Wie in allen Ländern der EU wird auf "freiwillige Rückkehr" gesetzt. So betreibt die IOM ein Programm, um Flüchtlinge
'freiwillig' zurück in den Irak oder Afghanistan zu bingen. Neuesten Informationen werden den Leuten dafür
3.000 Pfund angeboten. So sollen vor allem verstärkt abgelehnte AsylwerberInnen deportiert werden, wie zuletzt der oberste Richter in Asylangelegenheiten feststellte und dabei gleich die Regierung kritisierte (siehe Bericht vom 13. Jänner im
timesonline).
Doch längst werden nicht nur abgelehnte AsylwerberInnen deportiert. Nach dem Wunsch der EU sollen zunehmend mehr und mehr Leute abgeschoben werden, die in einem laufenden Asylverfahren stecken oder gar über einen legalen Aufenthaltstitel verfügen. Unter dem Motto der Freiwilligkeit, wie sich von selbst versteht. Und wenn die Leute nicht freiwillig gehen, dann muss eben nachgeholfen werden. Mit ein wenig Gewalt...
Weitere Informationen zum Asylum & Immigration Act 2005 in GB beim
Refugee Council.