Am 4. Oktober 2005 starb Yankuba Ceesay in einer überhitzten Isolationszelle in der Schubhaft in Linz. Er befand sich in Hungerstreik. Offiziellen Erklärungen zufolge soll er an einer "Verkettung unglücklicher Umstände" gestorben sein. Sein Tod löste etliche Proteste aus, es wurde Aufklärung gefordert und Kritik an der Schubhaft laut. Doch nachden erst kürzlich ein Gutachten die zuständigen Beamten belastete, wurde nun die Strafanzeige gegen unbekannte Täter von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt. Die Ustände des Todes in Schubhaft sollen nicht aufgeklärt werden. Stattdessen wird die Praxis der Schubhaft verschärft.
Index:
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Der Weg in die Schubhaft
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Belastendes Gutachten
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Anklage eingestellt: "keine genügenden Gründe"
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Verschärfte Praxis
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Keine Rechte
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Isolierte Proteste
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Ein kurzer Aufschrei
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Weitere Informationen
Der Weg in die Schubhaft
Yankuba Ceesay wurde am 2. März 1987 in Serekunda, Gambia geboren. Er kam, laut das Amt für Jugend und Familie der Stadt Wien via Tarvis nach Österreich. Im Gemeindegebiet von Scheifling (Bezirk Murau) wurde er am 11. März 2004 im Zug entdeckt und machte in der Folge erste Erfahrungen mit der Schubhaft im Polizeianhaltezentrum Leoben.
Als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling suchte er in Österreich um Asyl an. Nach einer Zeit, in der in verschiedenen Flüchtlingsunterkünften lebte und sich die Zeit u.a. mit dem Erlernen von Deutsch vertrieb, wurde aufgrund eines Verstoßes gegen das Suchmittelgesetzes in der Justizanstalt Josefstadt inhaftiert, zuletzt am 29. Oktober 2004. Am 12. September 2005 wurde er in Schubhaft ins Polizeianhaltezentrum (PAZ) in Linz überstellt. Offiziellen Angabe zufolge ging er am 28. September in Hungerstreik. Am 4. Oktober 2005 starb er in einer Isolationszelle des Polizeihaltezentrum Linz.
Eine umfangreichere Darstellung des Weges von Yankuba Ceesay bis zu seinem tragischen Tod am 4. Oktober 2005 in Linz findet sich auf
afrikanet.info.
Belastendes Gutachten
Laut Staatsanwaltschaft Linz soll "eine Verkettung unglücklicher Umstände" am 4. Oktober 2005 zum Tod von Yankuba Ceesay geführt haben. Anfangs hieß es, eine "erbbedingte Sichelzellenanämie" sei in Kombination mit einem Flüssigkeits- und Kalorienmangel tödlich verlaufen.
Bisher kaum erwähnt wurden jedoch die Zweifel, die der Linzer Gerichtsmediziner und Sachverständige Johann Haberl äußerte: Laut Aufzeichnungen soll Yankuba Ceesay während seines Aufenthalts im Polizeianhaltezentrum (PAZ) Linz vom 12. September bis zu seinem Todestag am 4. Oktober 17,5 Kilogramm abgenommen haben. Dies sei laut Haberl insofern "dubios", als bis jetzt sämtliche befragten Personen angegeben hätten, dass Yankuba Ceesay "einen athletischen Körperbau" gehabt habe. Erhebliche Zweifel hat der Sachverständige auch an dem von der Polizei am 28. September 2005 vermerkten Beginn des Hungerstreiks - und somit der medizinischen Betreuung.
Bei der Einlieferung ins PAZ am 12. September 2005 habe Yankuba Ceesay noch 76 kg gewogen, aus der "Hungerstatistik", die mit 28. September beginnt, gehe hervor, dass er nur mehr 67 Kilogramm wog, was darauf schließen lässt, dass der Hungerstreik schon früher begonnen hat.
Auch für das angeblich aggressive Verhalten von Yankuba Ceesay bei der Untersuchung im Linzer AKH findet sich in dem Gutachten eine bis jetzt verschwiegene Erklärung: "ein wahrscheinlicher Grund dafür ist, dass die Beeinträchtigung (Flüssigkeitsmangel und Sichelzellenanämie) bereits so weit fortgeschritten war, dass ein Zerfall von Blutzellen zu einer Kaliumanreicherung im Blut, vergleichbar mit einem delirischen Zustand, führte...". Jene BeamtInnen, die Yankuba Ceesay ins AKH brachten, gaben in den Einvernahmen durch das Innenministerium zu Protokoll, dass der Mann aus Gambia mehrmals aus einem Transportwagen stürzte und am Boden liegen blieb. Dies interpretierten sie als "absichtliches Herausfallen". (mehr dazu auf
no-racism.net)
Anklage eingestellt: "keine genügenden Gründe"
Nach drei Monaten der Ermittlungen und dem
gescheiterten Versuch, einen Zeugen abzuschieben, ist die Staatsanwaltschaft Linz zum Entschluss gekommen, dass die "Anzeige gegen unbekannte Täter zum Nachteil von Yankuba Ceesay geprüft und keine genügenden Gründe gefunden worden (sind), ein Strafverfahren zu veranlassen".
All die Ungereimtheiten die sich bis dato ergaben, sind für die Staatsanwaltschaft nebensächlich. So wurde u.a. kritisiert, dass Hungerstreikende in der Linzer Schubhaft oft
in überhitzten Zellen untergebracht wurden. Freilich nicht der Tote, bei ihm sei die Heizung nach Angaben der Polizei gar nicht eingeschalten gewesen.
Von offizieller Seite wird ohnehin jegliche Kritik an der Praxis Schubhaft ignoriert. Dort kommt es immer wieder zu Selbstverletzungen und
Selbstmorden, viele der Gefangenen sehen als letzte Möglichkeit,
via Hungersteik Haftuntauglichkeit zu erlangen und somit frei zu kommen. Dazu ist es erforderlich, einen genügend großen Gewichtsunterschied zu erreichen. Deshalb ist es um so bedeutender, dass Yankuba Ceesay in der Zeit seiner Überstellung in die Schubhaft bis zum offiziellen Beginn des Hungersteikes bereits einen Gewichtsunterschied von neun Kilogramm aufwies.
Verschärfte Praxis
In Zukunft sollen die Restriktionen in Schubhaft weiter verschärft werden. Um der auffallenden Häufigkeit von Hungerstreiks entgegnen zu können, soll neben sozialarbeiterischer Betreuung verstärkt auf Zwangsmaßnahmen gesetzt werden. So sollen Schubhäftlinge, deren Abschiebung bereits beschlossen ist, im Falle von Hungersteik unter Zwang ernährt werden. Wie dies aussehen kann, zeigt u.a. der
Videoclip Zwangsernährung, der im Rahmen der
Aktion "Bilder gegen Feindbilder" für Aufmerksamkeit sorgen soll. Gerechtfertigt wird diese Maßnahme vor allem mit dem Argument, dass damit im Sterben Liegenden geholfen werden. Dass dies unter massiver Ausübung von Gewalt von statten geht, wird jedoch ausgeblendet.
Die Diskussion verläuft sachlich. So berichtete Der Standard (7./8. Jan 2006), dass für Willfried Kovarnik, den Chef der Verwaltungspolizeilichen Abteilung in Wien, die Zwangsernährung hungerstreikender Schubhäftlinge durchaus eine Option sei: "Wenn ein Fall akuter Gesundheitsgefährdung eintritt, dann soll das auch gemacht werden". Da die Polizeianhaltezentren, in denen Schubhaft üblicherweise vollzogen wird, für den Vollzug der Zwangsernährung nicht geeignet sind, ist zur Behandlung eine Verlegung in die Krankenabteilung in der Justizanstalt Wien-Josefstadt vorgesehen. Dazu wurde eine eigene Durchführungserlass samt vertraglicher Absicherung der JA Josefstadt erlassen, die seit Jänner 2006 in Kraft ist. Der Erlass wurde von Arbeitsgruppe aus "ExpertInnen" des Innen- und Justizministeriums erarbeitet. Ob in einem konkreten Fall eine Zwangsernährung angebracht sei oder nicht, hätten laut Johannes Rauch, einem Sprecher von Innenministerin Prokop, "die Ärzte in der Josefstadt und sonst niemand zu entscheiden".
Die
Asyl- und Fremdenrechtsnovelle 2005, seit 1. Jänner 2006 in Kraft, sieht neben einer vermehrte Verhängung von Schubhaft eine Verlängerung der maximalen Zeit von sechs auf zehn Monate vor. Es ist zu befürchten, dass es in absehbarer Zeit zur Einrichtung von "Abschiebelagern" kommt. So wird von einem zusätzlichen Bedarf von 5.000 Haftplätzen geredet.
Keine Rechte
Dass es angesichts dieser Entwicklungen in Zukunft vermehrt zu Zwischenfällen in der Internierungs- und Abschiebemaschinerie kommen wird, liegt auf der Hand. Denn wenn die Möglichkeiten der Leute eingeschränkt werden, dann bleibt ihnen letzendlich nur das Ergreifen noch drastischerer Maßnahmen. Denn Unterstützung von außerhalb erhalten nur die wenigsten. Und geht es nach dem Willen des Innenministeriums, dann wird auch diese mehr und mehr eingeschränkt. So beendete das Innenministerium nach acht Jahren die Kooperation mit der Arge Schubhaft Innsbruck und übergab mit Jahreswechsel die
Schubhaftbetreuung in Tirol dem ministeriumstreuen Verein Menschenrechte Österreich, der mittlerweile einen Großteil der Schubhäftlinge in Österreich im Sinne des Innenministeriums "betreut".
Bei dieser vertraglich festgelegten Arbeit geht es nicht etwa um rechtliche Beratung oder juristische Unterstützung, wie das Einbringen von Haftbeschwerden und Rechtsmitteln - dies ist
laut Verträgen ausdrücklich zu unterlassen. Die eigentliche Aufgabe der Schubhaftbetreuung ist: Den Inhaftierten die Vorzüge ihrer Deportation schmackhaft zu machen und präventive Maßnahmen zur Minimierung des Konfliktpotentials zu setzen. Und da die gewünschte Reduktion von Hungerstreiks und Selbstverletzungen nicht eintrat, soll in Zukunft wieder mehr auf die Ausübung von Zwang gesetzt werden, wie oben beschrieben.
In Zukunft ist zu befürchten, dass Haftanstalten zum "normalen" Aufenthaltsort von Flüchtlingen werden. So machen die neuen Gesetze die Sicherung der Ausweisung noch mehr zum zentralen Thema des Asylverfahren. Monatelange Haft kann aufgrund der bloßen Annahme verhängt werden, jemand würde sonst "untertauchen". In Schubhaft genommen wird weiters regelmäßig, wer einen ersten negativen Bescheid im Zulassungsverfahren und damit - persönlich von der Fremdenpolizei zugestellt - einen Ausweisungsbescheid erhält. Einmal in Schubhaft wird eine Berufung gegen den negativen Zulassungsbescheid zum Asylverfahren de facto unmöglich. Auch wenn Berufung erhoben wird, bietet sie keinen effizienten Rechtsschutz, da die Ausweisung mangels aufschiebender Wirkung dennoch vollzogen werden kann.
Isolierte Proteste
Dies alles zielt darauf hin, Menschen in Schubhaft mehr und mehr zu isolieren. Unbemerkt von der Öffentlichkeit sollen sie so schnell wie möglich abgeschoben werden. Sie sind mehr und mehr auf sich gestellt. Nicht nur in der Schubhaft. Am 16. Jänner 2006 berichtete no-racism.net von einem
Hungerstreik im Flüchtlingslager Traiskirchen, mit dem 516 Personen gegen weitere Abschiebungen nach Russland protestierten. Als Quelle diente ein Bericht in der Wiener Zeitung vom 13. Jänner 2006. Was aus dem Protest bzw. den daran Beteiligten in den vergangenen zwei Wochen geschehen ist, ist nicht bekannt.
Von einem weiteren Zwischenfall in Traiskirchen berichtete die Kronenzeitung vom 22. Jänner 2006:
"Da sie einen nicht ordnungsgemäß registierten Mann aus dem Flüchtlingslager Traiskirchen (Niederösterreich) weisen wollten, wurden Mitarbeiter der Lagerverwaltung attackiert. Als daraufhin Polizisten eingriffen, wurden diese mit Messern, spitzen Glasscherben und einer Axt von befreundeten Asylwerbern angegriffen. Und weil auch der Pfefferspray der Uniformierten nichts nützte, wurde schließlich das Einsatzkommando 'Cobra' - wie berichtet - zu Hilfe gerufen..." Und diese sorgte für "Ruhe in Traiskirchen."
Aus der Kleinen Zeitung vom 21. Jänner erfahren wir, dass es sich zwei Freunde des Asylwerbers handelte, die "auf Polizisten los gingen". Die Beamten konnten die Situation selbst mit dem Einsatz von Pfefferspray nicht unter Kontrolle bringen. Die Kleine Zeitung berichtet weiter:
"Die aggressiven Täter verletzten sich selbst und schlossen sich in einem der Zimmer ein. Am späten Nachmittag konnten die Einsatzkräfte der EKO Cobra zugreifen und die Randalierer festnehmen."
In den Kommentaren zu diesem Beitrag ist zu lesen, worum es geht: user "pennpatrik" vertritt die Meinung:
"wir müssen ihnen klarmachen, dass mit Gewalt bei uns nichts geht. Notfalls mit Gewalt. Der Staat hat bei uns ein Gewaltmonopol. Meiner Meinung nach beinhaltet das die Verpflichtung, diese (die Gewalt) auch einzusetzen. Nicht als Recht sondern als Pflicht." Mit anderen Worten: Akzeptieren Menschen diskriminierende Behandlungen nicht, protestieren sie gegen Inhaftierung oder eine gewaltsame Deportation, dann soll der Staat mit noch mehr Gewalt antworten. Und es hat den Anschein, je brutaler die Behörden gegen entrechtete Menschen vorgehen, um so mehr Zustimmung erhalten sie in der Mehrheitsbevölkerung. Und die Erfahrungen aus vergangenen Prozessen gegen staatliche Gewalt, wie zuletzt gegen jene PolisitInnen, SanitäterInnen und einen Notarzt, die wegen der
Tötung von Seibane Wague angeklagt waren, zeigt, dass diese Gewalt auch von Gerichten legitimiert wird. Es kommt zur TäterInnen-Opfer-Umkehr, nicht zuletzt wenn es als die Pflicht der Exekutive angesehen wird, "Gewalt auch einzusetzen".
Ein kurzer Aufschrei
Nach dem Tod von Yankuba Ceesay kam es zu mehreren Protesten. Den Höhepunkt bildete dabei eine
Demonstration am 15. Oktober 2005 in Linz, an der sich ca. 600 Leute beteiligten. Die Black Community Oberösterreich forderte u.a. eine lückenlose Aufklärung des Falles. Einige NGO's und Grüne PolitikerInnen meldeten sich zu Wort, die Plattform Zivilcourage kritisierte die
Zustände in der Schubhaft und einige Bericht in verschiedenen Medien erschienen. Am 19. Oktober 2005 erfolgte die Überführung der Leiche nach Gambia. Der Bruder - Lamine Ceesay- sowie zwei Mitglieder des Vereins Gambia Union in Österreich reisten mit. (siehe
Chronologie zum Tod von Yankuba Ceesay auf afrikanet.info)
Und nun soll Gras über die Sache wachsen. Der Anwalt der Familie von Yankuba Ceesay setzt seine Hoffnung auf den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS). Dort wude Beschwerde eingereicht, da erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Schubhaft und vor allem der Unterbringung in der Einzelzelle bestehen. Die mündlichen UVS-Verhandlungen in Wien beginnt am 31. Jänner 2006. Am 14. Februar hat der UVS zusätzlich die Eltern und den Bruder des Opfers geladen. Parallel zur UVS-Beschwerde erwägen die Angehörigen, beim Landsgericht Linz einen Antrag auf Einleitungen von Voruntersuchungen zu stellen. Doch ist nicht zu erwarten, dass auf juristischer Ebene auch nur irgendeine Person zur Verantwortung gezogen wird.
Dazu ist anzumerken, dass nur selten Berichte wie jener vom Tod Yankuba Ceesays an die Öffentlichkeit dringen. Noch seltener wird ihnen über einen kurzen Aufschrei hinweg Aufmerksamkeit zuteil. Es liegt an einer kritischen Öffentlichkeit diesen Umstand zu ändern. Denn der Rassismus in Österreich, der vor Gericht und in den meisten Medien ständig ausgeblendet wird, nimmt immer drastischere Formen an. Und hier sei an eine Aussendung der asylkoordination österreich erinnert, die anlässlich des Beschlusses der Asyl- und Fremdenrechtsnovelle 2005 durch das Parlament in einer Presseaussendung treffend formulierte:
Niemand soll sagen, er oder sie habe nichts gewusst...
Weitere Informationen auf
no-racism.net und
afrikanet.info