Am 29. Dezember 2005 endete der letzte offene Prozess zur Operation Spring mit einem Schuldspruch. Emmanuel Chukwujiekwu wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt (nicht rechtskräftigen), weil er Drogen "in nicht mehr feststellbarer Menge" weitergegeben haben soll. Dieser mögliche Ausgang im letzten von 140 mehr als umstrittenen Prozessen bestätigt die Willkür der Gerichte! Die Verteidigung legte Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein.
Ein kurzer Rückblick
Im Rahmen Operation Spring, einer rassistischen Polizeirazzia wurden am frühen Morgen des 27. Mai 1999 in einer koordinierten Polizeiaktion mehr als 100 Personen verhaftet. Die Polizei feierte einen Erfolg gegen einen "nigerianischen Drogenring". Trotz erstmaligen Einsatzes des großen Lauschangriffes und im Anschluss daran fragwürdiger Methoden vor Gericht stellte sich bald heraus, dass es sich bei dieser größten Polizeiaktion der Zweiten Republik um einen Flop handelte. Zumindest was das vorgegebene Ziel angeht. Denn ein anderes Ziel wurde damit erreicht: Die Stigmatisierung von Afrikanern als Drogendealer und weitere rassistische Bilder und Stereotype zu festigen.
Laut Informationen de Justizministeriums kam es zu insgesamt 140 Verfahren. Es gibt zwar keine öffentlich zugängige Statistik über den Ausgang der einzelnen Verfahren, jedoch ist davon auszugehen, dass die meisten Leute zu langjährigen Haftstrafen (bekannt sind Haftsrafen von 2 - 12 Jahren) verurteilt wurde. Beobachtet wurde der Prozess u.a. von der GEMMI, die 2005 mit dem lesenswerten Buch
"1000 Jahre Haft. Operation Spring und institutioneller Rassismus. Resümee einer antirassistischen Gruppe" über die Erfahrungen einer mehr als fünf Jahre dauernde Tätigkeit berichtet und zahlreiche Ungereimtheiten zu Tage bringt.
Die Operation Spring war zweifelsohne jene Razzia, die in einer bis heute andauernden Serie rassistischer "Schwerpunktaktionen" das größte Medienecho hervorgerufen hat. Doch waren die Mainstreammedien nie daran interessiert, Licht ins Dunkle zu bringen, sondern berichteten wie
gewohnt rassistisch. Und noch mehr: Die Polizei führte diese wie andere Razzien in Absprache mit den Medien, allen voran der Kronenzeitung, durch.
Erst der
Dokumentarfilm "Operation Spring", der in den ersten 13 Wochen mehr als 10.000 BesucherInnen ins Kino lockte, fachte nach fünf Jahren die öffentliche Diskussion ein wenig an. Plötzlich mussten sich VertreterInnen des Justizministeriums rechtfertigen, z.B. in einer
Diskussionsveranstaltung am 12. Oktober 2005. Wie die PolitikerInnen die Willkür vor Gericht interpretieren und rechtfertigen, zeigt u.a. die Dokumentation einer
Protestaktion zur Operation Spring auf
no-racism.net. Dort und in anderen unabhängigen Medien wie
Augustin,
TATblatt oder den freien Radios (siehe zb
rebel voice oder
cba), wurde die Operation Spring schon lange kritisch betrachtet.
Mittlerweile weiß eine breite Öffentlichkeit darüber bescheid, wie im Zuge der Operation Spring vor Gericht agiert wurde, wissen viele Leute über die fragwürdige Auswertung und manipulierte Übersetzung der Abhörprotokolle, die anonymisierten ZeugInnen, die vermummt vor Gericht aussagten (siehe dazu das
Interview mit AZ 3000, in dem dieser seine Aussage widerruft) und auch über die Hintergründe der Operation Spring. Wenngleich auch hier immer wieder Mythen eine tiefergreifende Reflexion verhindern. So wird (oft in Bezug auf Aussagen einzelner PolizistInnen) argumentiert, die Operation Spring sei eine Reaktion auf den gewaltsamen Tod Marcus Omofumas am 1. Mai 1999. Doch stimmt dies nur zum Teil. Denn vielmehr wurde der große Lauschangriff schon zuvor eingeleitet und ist wohl auch als Aktion zur Zerschlagung des sich organisierenden Widerstandes der Menschen afrikanischer Herkunft in Wien als Reaktion auf sich häufende rassistische Übergriffe durch die Exekutive zu sehen.
Stoppt den rassistischen Polizeiterror
Im Februar 1999 wurde
Ahmed F. in einer Wiener U-Bahnstation von Polizeibeamten im Rahmen einer Aktion gegen Drogen umgebracht. Dieser Vorfall und weitere rassistische Übergriffe, die mit schweren Verletzungen im Krankenhaus endeten, führten schließlich dazu, dass sich MigrantInnen selbst zu einem breiten Bündnis zusammen schlossen und mehrere Demonstrationen in Wien organisierten (siehe dazu
ein Interview mit Chalres Ofoedu). Die erste dieser Demonstrationen lief unter dem Titel
Stoppt den rassistischen Polizeiterror am 19. März 1999 (
Diskussion mit den OrganisatorInnen und Ton-Mitschnitten von der Demonstration). Und es war genau diese Selbstorganisation, die Polizei und Beamte aus dem Innenministerium dazu veranlasste, AktivistInnen aus der African Community zu überwachen. Dass diese Überwachung mit dem Tod Marcus Omofumas zusammenfiel, war wohl ein Zufall. Doch bot sich dem Innenminister und der Polizei eine Möglichkeit, der immer lauter werdenden Kritik etwas entgegen zu setzen. Und so erfolgte in den frühen Morgenstunden des 27. Mai 2005 der Rückschlag. Zahlreiche AktivistInnen fanden sich plötzlich in U-Haft mit dem Vorwurf konfrontiert, Teil einer "kriminellen Vereinigung" zu sein. Dass all diese Vorwürfe nie bestätigt werden konnten, hinderte die RichterInnen jedoch nicht, die Angeklagten zu langjährigen Haftstrafen zu verurteilen.
Einen guten Überblick über die Entwicklung und die Strategien im Zusammenhang mit der Operation Spring und anderer rassistischer Razzien gibt der Beitrag
Rassismen als Legitimation - Praxis, Folgen und Bilder im angeblichen Kampf gegen Drogen (no-racism.net) vom 23. Juni 2004. Dort ist auch zu lesen, dass sich die Praxis mittlerweile geändert hat. Neben kleineren Razzien kommen nun weniger aufwendige Methoden zum Einsatz, doch die Verurteilungen aufgrund fragwürdiger Beweise gibt es weiterhin.
Der Prozess gegen Emmanuel Chukwujiekwu ...
Emmanuel Chukwujiekwu war einer jener, die im Zuge der Operation Spring als "führendes Mitglied der nigerianischen Drogenmafia" präsentiert wurden. In einem Beitrag auf
afrikanet.info ist zu lesen:
Emmanuel Chukwujiekwu wurde am 27. Mai 1967 in einer wohlhabenden Familie in Nigeria geboren. Als Erwachsener erfuhr er, dass der Reichtum der Familie durch die väterliche Mitgliedschaft bei der Sekte der "Ogboni"-Bruderschaft begründet ist. Er gehörte von Geburt an automatisch diesem Kult an. Als junger Mann wollte er jedoch nicht mehr weiter dieser Tradition nachfolgen und entschied sich, wie er selbst sagt, "diese Sekte mit ihren mystischen und diabolischen Ritualen", unter denen er gelitten hatte, zu verlassen. Danach folgten familiäre Probleme mit dem Vater. Als der Vater starb, werfen ihm die Mitglieder der Sekte vor, den Vater umgebracht zu haben. Ihm gelang die Flucht nach Österreich, wo er am 25. Juni 1998 ankam, um sich vor Verfolgung zu schützen.
Knapp ein Jahr später, am 27. Mai 1999, wurde er von der österreichischen Polizei im Rahmen von Operation Spring (...) verhaftet. Mehr als 400 Personen wurden angezeigt, eine große Mehrheit von ihnen AfrikanerInnen. Er wurde verdächtigt, mit einer "kriminellen Organisation" zu tun zu haben. Emmanuel Chukwujiewu wurde zu neun Jahren Haft verurteilt, dann freigesprochen, aber vom Obersten Gerichtshof zurück an den Prozessstart geschickt, später zwar enthaftet, aber gleich in Schubhaft genommen. Nach einem Brief an den damaligen Bundespräsidenten Thomas Klestil, in dem er sein Schicksal und seine haftbedingte Diabeteserkrankung schilderte, wurde er am 17. Februar 2004, enthaftet. Emmanuel Chukwujiekwu, der durch den von mehreren Festivals prämierten Dokumentarfilm "Operation Spring" noch bekannter wurde, wird am 29. Dezember vor Gericht erscheinen, um sein Urteil zu erfahren.
... endete mit einem Schuldspruch
Doch dieses Urteil ist nicht erfreulich: Emmanuel Chukwujiekwu wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt, die auf die U-Haft angerechnet werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger legte Nichtigkeitsbeschwerde ein. Laut Ansicht des Gerichtes hab der Angeklagte "in nicht mehr feststellbarer Menge" Heroin und Kokain weitergegeben. Dabei griff das Gericht einmal mehr auf die sonderbare Vorgangsweise der "Hochrechnung" zurück, um letztendlich von einer willkürlichen bzw. "nicht mehr feststellbaren Menge" auszugehen.
Dass ein derartiges Urteil zu stande kommt, war zu erwarten, denn wäre es in diesem Fall zu einem Freispruch gekommen, hätte sich das Justizministerium und die Gerichte eventuell rechtfertigen müssen - und zur Forderung, die bereits abgeschlossenen Operation Spring Prozesse wieder aufzunehmen Stellung beziehen. Eine derartige Stellungnahme hatte das Justizministerium unter Hinweis auf den "noch offenen Prozess" bisher konsequent verweigert. Und es ist auch nicht anzunehmen, dass es zu einer Wiederaufnahme der Verfahren kommen wird.
Was das Urteil und vor allem dessen Höhe bedeutet weiters, dass sich der Staat Österreich eine Haftentschädigung für die abgesessene Zeit in U-Haft erspart. Und dies wäre im Fall eines Freispruches für einen Zeitraum von 27. Mai 1999 bis 17. Februar 2004, also 4 Jahre und 9 Monate, nicht wenig gewesen. Einziger Trost für den Angeklagten: Er muss wegen der Operation Spring nicht erneut ins Gefängnis, da er seine Strafe ja bereits in U-Haft abgesessen hat.
Welche Auswirkungen hat das Urteil?
Viele, die auf späte "Gerechtigkeit" hofften und sich eine Rehabilitierung der in diesem Polizei- und Justizskandal Verurteilten erwarteten, werden jetzt wohl enttäuscht sein. Doch sollte angemerkt werden, dass die rassistische Praxis von Polizei, Justiz, Politik und Medien nicht nur die Verurteilten im Zuge der Operation Spring betrifft. Das Stereotyp des "Afrikanischen Drogendealers" ist mittlerweile derart verfestigt, dass der alltägliche Rassismus kaum mehr auffällt und immer wieder auch von kritischen Menschen reproduziert wird. Die Hoffnung auf einen fairen Rechtsstaat, eine unabhängigen Justiz und eine vorurteilsfreie Polizei ist wohl schon lange begraben worden - wenngleich sich viele noch immer an einen letzten Strohhalm festklamern. Vielleicht trägt dieses Urteil dazu bei, dass mehr Menschen das dahinter liegende System durchschauen und sich überlegen, wie den alltäglichen und institutionalisierten Rassismen entgegnet werden kann.
Und hier sei angemerkt, dass in wenigen Tagen, mit 1. Jänner 2006, die Fremden- und Asylrechtsnovelle 2005 in Österreich in Kraft tritt. Diese bringt neben einer Legalisierung einer gängigen Praxis auch zahlreiche weitere Verschärfungen im Umgang der Behörden mit "Nicht-EU-BürgerInnen", deren praktischen Auswirkungen zum heutigen Tage noch nicht abzuschätzen sind.
Weitere Informationen: no-racism.net |
afrikanet.info |
Operation Spring - Der Film