Frau Nelly S. ist seit Herbst 2004 mit ihrem Mann, Peany Michael, geb.1984, verheiratet und sie erwarten ein Baby. Seit 18. Dezember 2004 ist er in
Schubhaft und soll nach Nigeria abgeschoben werden.
Verhindert diese Abschiebung! Interveniert bei Behörden! Kommt am 20.1. um 18 h zur Rossauer Lände, um gegen Schubhaft zu demonstrieren!
Herr Peany MICHAEL war wegen eines Drogendelikts im Sommer ein Monat in Haft, und erhielt deshalb ein Aufenthaltsverbot. Da er aufgrund seines
Haftaufenthalts amtlich abgemeldet wurde und keinen Meldezettel hatte, wurde dieses "öffentlich ausgehängt" - er erfuhr nie davon und konnte keine
Berufung dagegen einbringen.
In dem Aufenthaltsverbot wurde festgestellt, dass er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sei und keine familiäre Bindungen hätte. Ein Antrag
auf Aufhebung des Aufenthaltsverbots wurde bereits eingebracht - das ist die Voraussetzung dafür, dass er auch die ihm zustehende
Niederlassungsbewilligung erhalten kann.
Herr Peany Michael hatte bisher ein Aufenthaltsrecht aufgrund seines Asylverfahrens. Da für Angehörige von ÖsterreicherInnen ein Recht auf Niederlassung besteht, haben sie einen entsprechenden Antrag bei der Polizei
eingebracht. Dort wurde ihnen jedoch die Rechtsauskunft gegeben, dass er seinen Asylantrag zurückziehen müsste, um eine Niederlassung zu erhalten, was er auch getan hat. Damit hat er seinen Aufenthalt verloren, im Vertrauen
darauf, aufgrund der Ehe mit einer Österreicherin einen Niederlassung zu bekommen.
Doch stattdessen wurde er aufgrund fehlenden Aufenthaltsstatus und des Aufenthaltsverbots am 18. Dezember 2004 in der gemeinsamen Wohnung festgenommen und ist seither in Schubhaft. Am 3.1.2005 wurde sein Antrag auf
Niederlassungsbewilligung abgelehnt und festgestellt, daß "nach wie vor die öffentlichen Interessen höher zu bewerten sind als ihre privaten".
Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sichert das Recht auf
Privat- und Familieleben.
Nicht nur Frau Nelly S. hat ein Recht auf ein Familienleben mit ihrem Mann, sondern auch das noch ungeborene Kind hat das Recht auf einen Vater.
Frau Nelly S. ist im 4. Monat schwanger und erwartet ein Kind, das so ohne seinen Vater aufwachsen müsste, da gegen ihn ein Aufenthaltsverbot besteht.
Auf seine Hilfe und Unterstützung bei der Kindererziehung ist sie jedoch angewiesen, da sie noch ihre Mutter pflegen muss und nicht als
Alleinerzieherin leben will, nur weil ihr Mann hier kein Aufenthaltsrecht bekommt.
Bitte unterstützt sie dabei und werdet aktiv!
Es ist für den 20. Jänner 2005 um 18 h eine lärmende Demo rund um die Schubhaft Rossauer Lände geplant, Termin bitte vormerken, weitersagen und
zahlreich hinkommen! Hoffentlich ist er bis dahin noch nicht abgeschoben worden, sondern aufgrund (Eurer) zahlreichen Proteste freigelassen!
Daher: Schreibt E mails, ruft an, interveniert bei den folgenden Stellen, die allesamt in der Abschiebungsmaschinerie mitarbeiten, indem ihr Euch für die junge Familie einsetzt und die Aufhebung des Aufenthaltsverbots sowie seine Niederlassung fordert:
Innenministerium:
ministerbuero (at) bmi.gv.at und
oeffentlichkeitsarbeit (at) bmi.gv.at
Telefon: +43-(0)1-53126-2352, Fax: 2191
sowie Bürgerdienst des BMI:
infomaster (at) bmi.gv.at
Telefon +43-(0)1-531 26 -3100
Die zuständige Referentin bei der Fremdenpolizei ist Frau Gierlinger,
Tel 42 792, Fax: 42 792 / 34 319
Journaldienst Generaldirektion öffentliche Sicherheit: Telefon:
+43-1-5326-3200
Schubhaft Rossauer Lände
Tel: 313 46-0 bzw. Klappe 30516 (Aufnahme)
Bundespolizeidirektion Wien Journaldienst: Telefon: +43-1-31310-7235
DANKE und in der Hoffnung, daß dieses Jahr für mich und meinen Mann besser
wird, als das letzte geendet hat...
aktuelle Infos unter:
no-racism.net//article/1062/
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Deserteurs- und Flüchtlingsberatung
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