Aus dringlichem Anlass sah sich amnesty international (ai) Österreich erstmals genötigt, für österreichische MenschenrechtsverteidigerInnen in Österreich tätig zu werden. Eine für ai unübiche Praxis, da ai üblicherweise bei Menschenrechtsverletzungen und politischer Verfolgung von MenschenrechtsverteidigerInnen in anderen Ländern aktiv wird. Sollte dieser Praxis kein Einhalt geboten werden, will ai internationalen Druck auf Österreich ausüben.
Die bekannt gewordenen
politisch motivierten strafrechtlichen Aktivitäten gegen zwei bekannte MenschenrechtsanwältInnen und Mitglieder des Menschenrechtsbeirates im Innenministerium durch das Bundeskriminalamt gaben den Anlass dazu. Für ai ist völlig unbestritten, dass MenschenrechtsverteidigerInnen den Gesetzen unterstehen. Die beiden aktuellen Sachverhalte sind nach ai jedoch strafrechtlich nicht nachvollziehbar und können nur als Verfolgungshandlungen gegen unliebsame KritikerInnen verstanden werden. Für ai ist klar: Soviele Zufälle gibt es nicht auf der Welt. Es wurde mit dem Ziel ermittelt, um auf jeden Fall strafrechtliche Delikte zu finden - und, so sei angemerkt: was bei aller Suche nicht zu finden ist, muss eben erfunden werden. ai ist kein ähnlicher Fall in der gesamten EU oder den USA bekannt, wo in einer derartigen Weise gegen AnwältInnen vorgegangen wird. Ein klarer Verstoß gegen die UNO Deklaration für Menschenrechte.
Aus diesem Anlass wandte sich Mag. Heinz Patzelt, Generalsekretär von ai-Österreich, am 26. Oktober 2004 schriftlich an die UN-Sonderberichterstatterin für MenschenrechtsverteidigerInnen in Genf. Am 27. Oktober 2004 fand eine
Pressekonferenz statt, in der auf die alarmierende Entwicklung hingewiesen wurde.
Kurz zusammengefasst: die politische Verfolgung von MenschenrechtsanwältInnen erweckt den Anschein, Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) und seine Behörden wollten ihre KritikerInnen hinter Gittern sehen.
Die Vorwürfe, die von der Abt. 3 des Bundeskriminalamtes mit Wissen des Ministerkabinetts an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden, fasste ai im Brief an die UN-Sonderberichterstatterin folgendermaßen zusammen:
Gegen Rechtsanwalt Herrn Mag. Georg Bürstmayr wurde am 10.10.2004 eine Sachverhaltsdarstellung wegen Schlepperei an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Hintergrund sind Maßnahmenbeschwerden, die Herr Mag. Bürstmayr für einige jener tschetschenischen Flüchtlinge eingebracht hat, welche in der Nacht vom 31.10. auf den 1.11.2003 an der "grünen Grenze" zu Tschechien unter fragwürdigen Umständen aufgegriffen und - trotz glaubhaft geäußerten Schutzansuchen - nach Erlassung eines Aufenthaltsverbots nach Tschechien zurückgeschoben wurden. Zur Verifizierung des Sachverhalts durch Gespräche mit Betroffenen reisten Mag. Bürstmayr und Maga. Lorenz nach Tschechien. Mag. Bürstmayr überreichte seinen Gesprächspartnern, für welche er in der Folge an-waltlich einschritt, Visitenkarten. Das Aufgreifen eines der Betroffenen in Österreich mit Visitenkarte des genannten Anwalts nahm das Innenministerium zum Anlass, um gegen den Rechtsanwalt mittels Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft wegen Schlepperei vorzugehen. Das Verfahren wurde zwar von der Staatsanwaltschaft sofort eingestellt, zeigt jedoch den Versuch, einen men-schenrechtlich aktiven Rechtsanwalt, gleichzeitig aktives Mitglied einer Kommission des Menschenrechtsbeirats, mit Mitteln des Strafrechts unter Druck zu setzen.
Eine ähnliche Zielrichtung verfolgt offenkundig eine weitere Sachverhaltsdarstellung betreffend Frau Maga. Nadja Lorenz, Vorsitzende von SOS Mitmensch sowie rechtsfreundliche Vertretung der Witwe von Cheibani Wague (Fall eines Todes eines mauretanischen Staatsangehörigen im Zuge eines Polizeieinsatzes im Juli 2003), wegen "Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze" gemäß dem an sich bereits grundrechtlich problematischen §281 StGB. Hintergrund hierfür ist eine Pressemitteilung von SOS-Mitmensch vom 15.09.2004, in welcher das Asylgesetz aufgrund der fehlenden aufschiebenden Wirkung als tödlicher Fehler bezeichnet wird und Privatpersonen gesucht werden, die AsylwerberInnen Unterschlupf gewähren. In einem Interview mit dem Standard am 22.09.04 sagte Maga. Lorenz konkret, dass man schwer traumatisierten Menschen, die vor Abschiebung bedroht sind, helfen müsse und dies kein Verstecken sei.
höre und lese dazu:
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O-Ton der Pressekonferenz von amnesty international zur politischen Verfolgung von AsylanwältInnen
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Brief von ai an die UN-Sonderberichterstatterin für MenschenrechtsverteidigerInnen
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Ermittlungen gegen AsylanwältInnen - politisch motiviert?!
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Staatliche Rassismen - diesmal: "Asylmissbrauch"
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amnesty international Fokus: Österreich