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Disziplinierung und Folter in Salzburger Schubhaft

Von der Disziplinierung, Folterung und Schikanierung 'widerspenstiger' Schubhäftlinge im Salzburger Schubgefängnis. xxxx xxxx trat in Hungerstreik um der drohenden Abschiebung zu entgehen. Polizei antwortet mit Schikane und Disziplinierungsmaßnahmen.

[berichte aus der salzburger schubhaft (13.8) + ausbruch aus salzburger schubhaft (29.8) + feature über schubhaft in ö (6.9) + Selbstverstümmelung in salzburger Schubhaft (13.10) + asylrecht: justizminister will hilfeleistung unter strafe stellen! (24.10)]
Von der Disziplinierung, Folterung und Schikanierung 'widerspenstiger' Schubhäftlinge im Salzburger Schubgefängnis.

Unter erfahrenen Schubhäftlingen gilt das PolizeiAnhalteZentrum in der Alpenstraße 90/Salzburg als einer der härtesten 'Schubhäfn' in Österreich. Österreich selbst ist unter MigrantInnen berüchtigt für seine Fremdenfeindlichkeit, diskriminierende PolizistInnen und eine rigide Abschiebepraxis. Wer aus dem Schubhaftgefängnis in Salzburg ohne legalen Status rauskommt sucht meist schnell das weite aus Angst vor einem erneuten Aufgriff und einer Wiederholung der Schubhaft.



Kurz zur Erklärung: Der Staat Österreich kann bei weitem nicht soviele Menschen in ihre Heimatländer abschieben wie er gern würde. Viele MigrantInnen vernichten ihre Ausweisdokumente vor der Einreise in die Europäische Union. Problemlos abgeschoben können aber nur Menschen werden deren Identität ausreichend nachweisbar ist. Ist das nicht der Fall muss der Staat Österreich ein Heimreisezertifikat vom Heimatstaat des Abzuschiebenden anfordern und kann die Abschiebung nur dann durchführen wenn dieses Zertifikat ausgestellt wird. Viele Staaten haben kein sonderliches Interesse ihre migrationswilligen BürgerInnen zurückzunehmen oder brauchen für solche Verfahren länger als die Schubhaft dauern darf. Wenn sich also herausstellt, dass die Aufrechterhaltung der Schubhaft im Fall von Herr oder Frau XYZ nicht zielführend sein wird weil eine Abschiebung unwahrscheinlich oder unmöglich ist, muss die Schubhaft aufgehoben werden und der betreffende Häftling bekommt einen Schubaufschub. Das bedeutet zwar keinen legalen Status in Österreich, aber zumindest die Chance in ein Land zu entwischen in dem die Gefahr einer Abschiebung für den/die Betreffende/n nicht so akkut ist.



Seit 28. Mai, also gut viereinhalb Monate, sitzt xxxx xxxx in der Salzburger Schubhaft. Er kommt aus Nigeria und hat hier kein Bleiberecht. Er wurde verhaftet um seine Abschiebung vorzubereiten. In seiner Heimat hatte er ernste Probleme; er wurde verfolgt und sein Leben bedroht. Daran hat sich nichts geändert und er weiß, dass es im Falle einer Abschiebung nur eine Frage der Zeit sein würde bis ihn seine Verfolger finden und umbringen würden. Das war allerdings kein Grund für den Statt Österreich seinen Antrag auf Gewährung von Asyl zuzustimmen. Im Gegenteil, alle Hebel wurden in Gang gesetzt um das Heimreisezertifikat für ihn zu bekommen und wie es jetzt aussieht könnte Ende Oktober seine Abschiebung stattfinden. xxxx xxxx ist deswegen seit Freitag 8. 10. in Hungerstreik, was für ihn die letzte Chance ist der drohenden Abschiebung zu entrinnen.

Er teilte den Antritt des Hungerstreiks am Freitag der Gefängniswache mit. Ausserdem bat er darum in eine Zelle verlegt zu werden wo er sich mit anderen Häftlingen unterhalten kann. In der Salzburger Schubhaft werden die Häftlinge immerhin ca. 23 Stunden am Tag in den Zellen eingesperrt. Bis zu 8 Menschen müßen so auf engstem Raum, ohne Möglichkeit der Zerstreuung und ohne Privatssphäre bis zu 6 Monaten verbringen. Eigentlich sollten sie 2 Stunden am Tag im Hof verbringen dürfen, das hängt aber zu oft von der Gnade der Gefängniswache ab. Es ist also essentiell zumindest mit anderen in der Zelle kommunizieren zu können, wobei die Sprachbarriere da oft ein unüberwindbares Hindernis darstellt.

Seiner Bitte um Verlegung wurde am Freitag sogar noch nachgegeben. Am Samstag verwährte die Wache Kestar dann den Hofgang und sagte ihm offen ins Gesicht, dass das die Antwort auf seinen Hungerstreik ist. Diese Praxis ist anscheinend üblich, hängt aber von der willkür der BeamtInnen ab. Ganz klar stellt diese Maßnahme eine verbotene Disziplinierung dar, aber das scheint niemanden groß zu interessieren.
Am Sonntag erschienen dann Beamte um ihn wieder in eine andere Zelle zu verlegen, den polizeilichen Kampfhund hatten sie vorsorglich schon dabei. Damit war er wieder allein und ohne Kontakt zu anderen Häftlingen. Durch diese Art des Kommunikations-Verbots soll verhindert werden, dass eine größere Anzahl Schubhäftlinge auf die Idee kommt aus Protest in den Hungerstreik zu treten.
Montag fragte xxxx dann nach der ärztlichen Kontrolle, die an Hungerstreikenden täglich durchzuführen ist. Der Kontakt mit einem Arzt wurde ihm verwehrt, was das Fass zum überlaufen brachte. Monate der täglichen Schickane und Erniedrigung waren genug und so zerstörte er Dienstag früh die Einrichtung seiner Zelle. Beamte brachten ihn daraufhin zwar zum Arzt, sperrten ihn danach aber (unter dem Vorwand der Selbstgefährdung) in die berüchtigte, videoüberwachte Einzelzelle im Keller des Gefängnis. Der Handarrest soll verhindern, dass xxxx sich selbst verletzt. Seitdem gab es keinen Kontakt mehr zu ihm.



Wie es weitergeht ist ungewiss. Deswegen soll dieser Bericht der uns heute abend erreicht hat auch ein Aufruf zu Aktionen und Druck auf die Behörden sein!

xxxx xxxx (angaben aus datenschutzgründen gelöscht).

Dann gäbe es noch die Telefonnummer des Gefängnis selbst. Allerdings ist fraglich ob es was bringt dort anzurufen da die Wachebeamten weder Auskunft geben noch recht freundlich sind noch irgendein Interesse für die Schicksale der Häftlinge haben. Trotzdem: Polizeigefangenenhaus 0662-6383-5260 Durchwahl Fax -5261

Welche die zuständige Fremdenpolizei ist wissen wir noch nicht, aber das werden wir noch rausfinden. Die ist die richtige Adresse um Druck zu machen.

Freiheit für xxxx und alle anderen Schubhäftlinge! Kein Mensch ist illegal! Nieder mit der Festung Europa!
 
 

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