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Bleiberecht - VwGH stoppt Abschiebepraxis
Utl.: Antragsteller muss bis zu Ausgang des Verfahrens im Land bleiben dürfen =
Wien (APA) - Die Chance auf humanitäres Bleiberecht könnte ein wenig steigen. Denn bisher war es möglich, dass Personen, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben, trotzdem während des Verfahrens
abgeschoben werden. Damit verloren sie de facto die Chance, für einen humanitären Aufenthalt in Frage zu kommen. Diese Praxis ändert nun der Verwaltungsgerichtshof. Wie der "Standard" (Donnerstag-Ausgabe) berichtet, hat das Höchstgericht bei einem Türken kurdischer Abstammung entschieden, dass dieser während des laufenden Verfahrens nicht außer Landes gebracht werden darf.
Wie Asylanwalt Georg Embacher auf Anfrage der APA betonte, gilt dieser Spruch des VwGH nicht nur für den Betroffenen. Er muss auch auf alle gleich gelagerten Fälle angewendet werden. Im Klartext hieße das, dass
kein Zuwanderer, der Bleiberecht beantragt hat, während des Verfahrens außer Landes gebracht werden darf.
Zwar ist theoretisch nicht ausgeschlossen, dass jemandem humanitärer Aufenthalt gewährt werden kann, auch wenn er nicht mehr im Inland ist, praktisch aber doch. Denn Voraussetzung dafür, für das Bleiberecht in
Frage zu kommen, ist neben entsprechender Integration beispielsweise ein Wohnsitz im Inland und ein entsprechendes Einkommen.
Grundsätzlich wird beim Bleiberecht zwischen zwei Personengruppen unterschieden. Zuwanderer, die erst nach dem 1. Mai 2004 ins Land gekommen sind haben hier nicht die Möglichkeit, ein eigenes Verfahren anzustrengen.
Der humanitäre Aspekt muss nur bei ihren regulären Verfahren mitgeprüft werden. Das im heurigen Frühling auf Auftrag des VfGH etablierte Spezialverfahren gilt nur für Personen, die schon davor nach Österreich
gereist sind, sich seither durchgehend im Bundesgebiet aufhalten und deren Verbleib im Land zumindest zur Hälfte legal war.
Für diese Altfälle gibt es die Möglichkeit, sich direkt beim jeweiligen Bundesland um humanitäres Aufenthaltsrecht zu bemühen. Kommt es hier zu einem positiven Bescheid, wird der Antrag zur Annahme ans Innenministerium weitergeleitet, das innerhalb von zwei Monaten entscheiden soll.
Voraussetzung dafür, das Bleiberecht zu erhalten, ist die Erfüllung bestimmter Kriterien. Dazu gehören Integration, Ausbildung, Beschäftigung, Deutschkenntnisse und Familienanbindung. Auch muss die
Selbsterhaltungsfähigkeit gewährleistet sein.
Keinen Schutz gab es freilich, was Abschiebungen während des Verfahrens betraf wie bei jenem in Graz lebenden Kurden, in dessen Sinn nun der VwGH entschieden hat. Wäre der Mann nicht untergetaucht, hätte er das Verfahren auch nicht mehr im Inland abwarten können. Will die Regierung das Höchstgericht umgehen und Außerland-Bringungen möglich machen, müsste sie das wohl mit einer Gesetzesnovelle angehen.
(Schluss) bei/mk
APA0216 2009-10-01/11:45




Ergänzungen
bitte nicht!
keine apa-meldungen in den newswire posten - dafür ist er wirklich nicht da!!! das macht nur arbeit für die mods, die dann wieder alles verstecken müssen. wenn eine apa-meldung wo dazu passt, dann kann sie - wenn es unbedingt sein muss - entweder als ergaenzung zu einem artikel oder als kommentierter artikel gepostet werden. so ist das jedenfalls nichts!
bzgl apa
wollte nur anmerken, daß ich neulich eine aussendung gemacht habe, wo auch eine apa-meldung vorkam. prompt hab ich zwei tage später von der apa einen verweis bekommen, daß dies eine Urheberrechtsverletzung sei...